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Leistung

Für jeden Tag ohne Auto steht dir Geld zu.

Nutzungsausfallentschädigung bekommst du für die Tage, an denen dein Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit ist — auch dann, wenn du keinen Mietwagen genommen hast. Wie viel es pro Tag ist, hängt von der Fahrzeuggruppe ab: In unseren Leipziger Akten reicht die Spanne von 24 € beim Kleinwagen bis 119 € beim Transporter.

Solera
Unabhängiger Kraftfahrzeug-Sachverständiger unabhängiger Kraftfahrzeug Sachverständiger
autoiXpert
DAT

Mietwagen oder Geld

Du hast die Wahl. Nimmst du einen Mietwagen, rechnet die Gegenseite dessen Kosten ab — allerdings nur in einer Klasse unter deinem Fahrzeug und nur zu ortsüblichen Sätzen. Verzichtest du darauf, bekommst du den Nutzungsausfall als Geldbetrag.

Für viele ist die zweite Variante die bessere: Wer den Zweitwagen nutzt oder ein paar Wochen mit Straßenbahn und Rad auskommt, bekommt trotzdem für jeden Tag gezahlt.

Wie die Tage gezählt werden

Bei einem Reparaturschaden zählt die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer plus die Zeit bis zum Werkstatttermin. Bei einem Totalschaden zählt die Wiederbeschaffungsdauer, üblicherweise 12 bis 14 Kalendertage. Beides steht im Gutachten und ist damit belegt, statt geschätzt.

Wichtig ist der Nutzungswille: Du musst das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich nutzen wollen und dazu in der Lage sein. Wer im Krankenhaus liegt oder im Urlaub ist, bekommt für diese Tage nichts.

Die Gruppe entscheidet

Jedes Modell ist einer Entschädigungsgruppe zugeordnet, üblicherweise nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. Ältere Fahrzeuge werden abgestuft. Genau hier wird gern gekürzt: eine Gruppe tiefer, und aus 79 € pro Tag werden 50 €. Deshalb gehört die Einstufung begründet ins Gutachten.

24 bis 119 €

Tagessätze in unseren Leipziger Fällen, je nach Fahrzeug

12 bis 14 Tage

übliche Wiederbeschaffungsdauer beim Totalschaden

ohne Mietwagen

der Anspruch besteht trotzdem

Häufige Fragen

Bekomme ich Nutzungsausfall, obwohl ich einen Zweitwagen habe?

In der Regel ja, solange der Zweitwagen nicht ohnehin für denselben Zweck bereitsteht. Entscheidend ist, ob dir die Nutzung des beschädigten Fahrzeugs konkret gefehlt hat.

Wie lange bekomme ich gezahlt, wenn ich die Reparatur hinauszögere?

Nur für die im Gutachten ausgewiesene Dauer plus eine angemessene Überlegungs- und Wartezeit. Wer monatelang wartet, bekommt die Zwischenzeit nicht ersetzt.

Gilt das auch für Motorräder und Transporter?

Für Transporter ja, und dort fällt der Tagessatz besonders hoch aus. Bei Motorrädern ist es strittiger, weil Gerichte hier oft auf zumutbare Alternativen verweisen.

Kontakt

Ruf an, bevor du mit der Versicherung sprichst.

Ein kurzes Telefonat reicht, um zu klären, ob sich ein Gutachten bei dir lohnt und was als Nächstes ansteht. Kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

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