Zum Inhalt springen

Leistung

Merkantile Wertminderung: das Geld, das fast niemand fordert.

Merkantile Wertminderung ist der Betrag, um den dein Fahrzeug nach einer einwandfreien Reparatur weniger wert ist — allein deshalb, weil es jetzt als Unfallwagen gilt. Du musst den Vorschaden beim Verkauf angeben, und der Käufer zahlt weniger. Diesen Verlust schuldet dir die gegnerische Versicherung zusätzlich zur Reparatur.

Solera
Unabhängiger Kraftfahrzeug-Sachverständiger unabhängiger Kraftfahrzeug Sachverständiger
autoiXpert
DAT

Warum sie so oft fehlt

Die Wertminderung steht nur dann in der Abrechnung, wenn sie jemand ausrechnet und begründet. Ein Kostenvoranschlag aus der Werkstatt enthält sie nicht — der beziffert Arbeitszeit und Teile, sonst nichts. Auch der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung führt sie in vielen Berichten gar nicht auf.

Wer den Schaden reparieren lässt und das Auto zwei Jahre später verkauft, merkt den Verlust erst beim Preisgespräch. Dann ist der Anspruch längst verjährt.

Wann sie anfällt

Es gibt keine feste Altersgrenze mehr, aber eine klare Tendenz: Je jünger das Fahrzeug, je geringer die Laufleistung und je größer der Reparaturaufwand, desto höher fällt sie aus. Ältere Fahrzeuge mit hoher Laufleistung bekommen häufig keine.

Berechnet wird sie nach anerkannten Verfahren wie Ruhkopf/Sahm, der Marktrelevanz- und Faktorenmethode oder dem BVSK-Modell. Welches passt, hängt vom Einzelfall ab; entscheidend ist, dass die Wahl im Gutachten begründet steht und nicht als runde Hausnummer dasteht.

Was dabei herauskommt

Ein Beispiel aus Leipzig: Bei einem VW Transporter mit Baujahr 2022 und 37.113 km lag die Wertminderung bei 550 €, bei einem Audi A5 von 2010 mit 127.791 km bei 150 €. Gleiche Rechenmethode, unterschiedliches Ergebnis — und beides Geld, das ohne Gutachten nicht geflossen wäre.

150 bis 550 €

Spanne in unseren dokumentierten Leipziger Fällen

3 Jahre

Regelverjährung, danach ist der Anspruch weg

zusätzlich

zur Reparatur, nicht statt ihr

Häufige Fragen

Bekomme ich die Wertminderung auch, wenn ich nicht repariere?

Ja. Der Anspruch hängt am Wertverlust des Fahrzeugs, nicht daran, ob du die Reparatur durchführen lässt. Auch bei fiktiver Abrechnung wird sie ausgezahlt.

Muss ich das Auto verkaufen, um sie zu bekommen?

Nein. Der Verlust entsteht mit dem Unfall, nicht mit dem Verkauf. Du musst nichts nachweisen und nichts veräußern.

Ab welchem Schaden lohnt sich die Prüfung?

Sobald mehr als eine Lackfläche betroffen ist oder tragende Teile instandgesetzt werden. Bei reinen Lackschäden ohne Verformung fällt in der Regel keine an.

Kontakt

Ruf an, bevor du mit der Versicherung sprichst.

Ein kurzes Telefonat reicht, um zu klären, ob sich ein Gutachten bei dir lohnt und was als Nächstes ansteht. Kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

5,0 Bewertung auf Google
Telefon
01525 5392234
Büro
Prager Straße 151, 04317 Leipzig

Schnelle Rückmeldung, kostenlos und unverbindlich. Oder direkt anrufen: 01525 5392234